Neue Entlastungsvereinbarung für Berliner Schulen 

Die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie unterzeichnete mit der GEW BERLIN am 18. Mai 2026 eine verbindliche Entlastungsvereinbarung für Berliner Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher im Ganztag.  

Die Vereinbarung ist kein Tarifvertrag, sondern ein bindendes Abkommen, welches die SenBJF in zahlreichen Bereichen zum Handeln verpflichtet. Dieses schafft ca. 493 neue Vollzeiteinheiten (VZE). Dem Abschluss vorausgegangen waren seit 2021 über 20 Streikaufrufe der GEW BERLIN sowie seit September 2025 strukturierte Verhandlungsgespräche. 

Schulen in herausfordernden Lagen 

Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten Grundschulen in der Schulanfangsphase sowie die Primärstufen der Gemeinschafts- und Integrierten Sekundarschulen der Schultypen 5 und 6 (Schulen mit hohen strukturellen Herausforderungen und besonderen sozialen Belastungen im Schulumfeld) jeweils zwei zusätzliche VZE. Schulen des Schultyps 7 (Schulen mit höchsten strukturellen Belastungen) erhalten drei VZE als strukturellen Ausgleich. Diese Stellen sind von der Schulbudgetierung ausgenommen. Durch diese Maßnahme wird die Klassengröße an 140 Grundschulen (35 % aller Berliner Grundschulen) konkret gesenkt. Für weiterführende Schulen folgen noch weiterführende Gespräche. 

Doppelsteckung und Personalschlüssel 

Die zusätzlichen VZE können wahlweise zur Absenkung der Klassengrößen oder zur Doppelsteckung von Lehrkräften in einer Klasse eingesetzt werden. Der Einsatz für Doppelsteckungen wurde auf Drängen der GEW BERLIN ausdrücklich als Option aufgenommen, da an vielen Schulen akuter Raummangel eine Klassenteilung ausschließt.

Für den Ganztag vereinbarten beide Seiten zudem eine Überprüfung des Personalschlüssels in der außerunterrichtlichen Betreuung (Bildung, Erziehung und Betreuung – BEB), die anschließend mit der GEW BERLIN erörtert werden soll. Dies ist besonders relevant vor dem Hintergrund von derzeit rund 280 unbesetzten Vollzeitstellen. 

Reduzierung von Ausfallzeiten 

Für ältere Lehrkräfte ab dem 63. Lebensjahr wird zum folgenden Schuljahr eine dritte Ermäßigungsstunde eingeführt, sofern mindestens 2/3 der Regelstundenverpflichtung erfüllt werden. Die Arbeitszeitverordnung wird entsprechend angepasst. Rund 2.378 Lehrkräfte profitieren unmittelbar. Im Ganztag soll bei krankheitsbedingten Personalausfällen die Einstellung von Vertretungskräften beschleunigt werden. Hier ist eine konkretisierende Rahmendienstvereinbarung zwischen Hauptpersonalrat und Dienststelle ist vorgesehen.