Nachgefragt:  Notwendiges Verkehrskonzept für das Strandbad Grünau 

Den bevorstehenden Start der Sommer- und Badesaison habe ich zum Anlass genommen, den aktuellen Stand zum notwendigen Verkehrskonzept für das Strandbad Grünau bei den zuständigen bezirklichen Ämtern abzufragen. Diese Anfrage (Drucksache 19/25991) knüpft nahtlos an die vorherige Anfrage vom September 2025 zum „Verkehrschaos vor dem Strandbad Grünau" (Drucksache 19/23974) an.

Geplante Erweiterung des Event-Betriebs am Strandbad Grünau 

Ein laufender Bauantrag sieht vor, dass das Strandbad künftig bis zu 3.000 Personen gleichzeitig empfangen darf, darunter bis zu 1.800 bei Festivals und Open-Air-Events, die 8–12-mal jährlich stattfinden sollen. Badebetrieb und Großveranstaltungen finden laut Antrag nicht parallel statt. 

Maßnahmen gegen Verkehrsprobleme 

Die verkehrstechnische Stellungnahme vom Oktober 2025 nennt hier mehrere Maßnahmen: 

  • Poller sollen bis Ende Juni 2026 im östlichen Gehwegbereich gesetzt werden, um das illegale Befahren des Gehwegs mit Kraftfahrzeugen zu unterbinden, um weiteren Beschädigungen des Gehweges vorzubeugen. 
  • Die Gehwegsanierung zwischen Tramhaltestelle und Strandbadeingang steht noch unter Finanzierungsvorbehalt und erfolgt erst nach positiver Mittelzuweisung.   
  • Die Ausweichstellen in der Regattastraße, zwischen Strandbad und der Rabindranath-Tagore-Straße, wurden bereits auf je 30 Meter verlängert. Weitere Ausweichstellen sollen folgen in Höhe der Wassersportallee.  

Was nicht kommt 

Eine vollständige Sperrung der Zufahrt für PKW ist rechtlich nicht umsetzbar, da Strandbadbesucher als „Anlieger" im Sinne der StVO gelten. Die Bereitstellung von Jelbi-Sharing-Stationen in der unmittelbaren Umgebung sind ebenfalls nicht geplant. 

Verantwortung beim Betreiber 

Das Bezirksamt stellt klar, dass die Sicherung der verkehrlichen Erschließung Aufgabe des privaten Betreibers ist. Dieser ist vertraglich verpflichtet, Maßnahmen wie ÖPNV-Ticketintegration und Besucherlenkung umzusetzen.