Nachgefragt: Notwendiges Verkehrskonzept für das Strandbad Grünau
Den bevorstehenden Start der Sommer- und Badesaison habe ich zum Anlass genommen, den aktuellen Stand zum notwendigen Verkehrskonzept für das Strandbad Grünau bei den zuständigen bezirklichen Ämtern abzufragen. Diese Anfrage (Drucksache 19/25991) knüpft nahtlos an die vorherige Anfrage vom September 2025 zum „Verkehrschaos vor dem Strandbad Grünau" (Drucksache 19/23974) an.
Geplante Erweiterung des Event-Betriebs am Strandbad Grünau
Ein laufender Bauantrag sieht vor, dass das Strandbad künftig bis zu 3.000 Personen gleichzeitig empfangen darf, darunter bis zu 1.800 bei Festivals und Open-Air-Events, die 8–12-mal jährlich stattfinden sollen. Badebetrieb und Großveranstaltungen finden laut Antrag nicht parallel statt.
Maßnahmen gegen Verkehrsprobleme
Die verkehrstechnische Stellungnahme vom Oktober 2025 nennt hier mehrere Maßnahmen:
Was nicht kommt
Eine vollständige Sperrung der Zufahrt für PKW ist rechtlich nicht umsetzbar, da Strandbadbesucher als „Anlieger" im Sinne der StVO gelten. Die Bereitstellung von Jelbi-Sharing-Stationen in der unmittelbaren Umgebung sind ebenfalls nicht geplant.
Verantwortung beim Betreiber
Das Bezirksamt stellt klar, dass die Sicherung der verkehrlichen Erschließung Aufgabe des privaten Betreibers ist. Dieser ist vertraglich verpflichtet, Maßnahmen wie ÖPNV-Ticketintegration und Besucherlenkung umzusetzen.