Resilienz im Katastrophenfall – Ein Resümee zweier Veranstaltungen
Frau Lisa Knack hat gemeinsam Herrn Thomas Falk, dem Beauftragten für Bevölkerungsschutz des Bezirks Treptow Köpenick, zwei Veranstaltungen unter dem Thema „Resilienz im Katastrophenfall“ in den Ortsteilen Bohnsdorf und Grünau organisiert und durchgeführt. Beide Veranstaltungen wurden von den Besuchern durchweg als positiv wahrgenommen. Kernthemen waren die Aufarbeitung der letzten großen Stromausfälle, inklusive der Berichtigung bzw. Vervollständigung einiger durch Medien verbreiteten Informationen, gesetzlicher Änderungen und damit verbundener Aufgaben in der nahen Zukunft und die individuelle Vorbereitung auf einen Katastrophenfall.
Allgemeine Zuständigkeiten
Herrn Falk macht zunächst auf die Zuständigkeiten aufmerksam. Der Zivilschutz liegt beim Bund, der Katastrophenschutz liegt bei den Ländern. Diese beiden Bereiche werden als Bevölkerungsschutz zusammengefasst. Im Land Berlin regelt das Katastrophenschutzgesetz die Zuständigkeiten der einzelnen Behörden. Insgesamt sind 37 Behörden für den Katastrophenschutz zuständig. Der Senatsverwaltung für Inneres kommt dabei eine koordinierende Rolle zu. Den Bezirksämtern kommt dabei eine besondere Rolle zu, da sie immer territorial zuständig sind.
Zuständigkeit im Bezirksamt Treptow-Köpenick
Aus diesem Grund wurde zuletzt verstärkt in die Personal- und Infrastruktur des Bevölkerungsschutzes der Bezirke investiert. In Treptow-Köpenick wurde Ende 2023 eine Vollzeitstelle geschaffen und mit Herrn Falk besetzt. Zuvor gab es nur eine Teilzeitstelle, die Aufgabe des Bevölkerungsschutzes wurde eher nebenher begleitet. Auch finanziell steht der Bezirk Treptow-Köpenick im Vergleich zu anderen Stadtbezirken gut da. Der Bezirk stellt einen der höchsten Etats für den Bevölkerungsschutz zur Verfügung.
Stromausfälle und deren Folgen
Kernthema der Veranstaltungen waren natürlich die Stromausfälle der näheren Vergangenheit in Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick.
Herr Falk stellte auf Nachfrage von Teilnehmern unter dem Gesichtspunkt der medialen Berichterstattung ausdrücklich klar, dass die Zusammenarbeit mit den politischen Ebenen, d.h. sowohl mit der Senatsverwaltung für Inneres und deren Senatorin Frau Spranger als auch mit der Landesregierung und dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner als auch mit den Bezirksbürgermeistern und Bezirksstadträten, sehr gut waren. Die weiteren Landesbehörden, Polizei und Feuerwehr, haben ebenfalls sehr gut funktioniert. Klargestellt werden konnte auch, dass es nicht zu einer Häufung von Wohnungseinbrüchen und Autodiebstählen kam. Dies wurde im Nachgang von Polizei und Feuerwehr ausgewertet. Es gab jene, aber eben nicht mehr als sonst auch.
Gesetzliche Änderungen
Frau Knack leitete anschließend in den Bereich der Gesetzgebung, genauer das KRITIS-Dachgesetz über. Es handelt sich um ein Bundesgesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen, mit dem Fokus auf Sabotage, Naturkatastrophen, Terrorismus und menschliches Versagen. Das Besondere daran ist, dass die Betreiber dieser kritischen Infrastrukturen zur Ausarbeitung und Umsetzung von Risikomanagement, Notfallplänen, Ausfallvorsorge (Redundanzen) und Meldepflichten verpflichtet worden sind. Die Betreiber haben dies zeitnah umzusetzen. In diesem Zusammenhang konnte die Frage beantwortet werden, was in Berlin geschützt werden muss. Herr Falk führte dazu aus, dass 99% der Stromleitung von über 35.000 Kilometer Länge unterirdisch verlegt sind. Nur 1% liegen also über der Erde. Zum Teil kann versucht werden, auch diese Leitungen unter die Erde zu verlegen. Nicht immer ist dies möglich, beispielsweise bei der Überquerung von Flüssen.
Bezugnehmend auf das KRITIS-Dachgesetz ist aber der Betreiber des Berliner Stromnetzes, die Stromnetz GmbH, dazu verpflichtet, einen Plan zur Sicherung der Infrastruktur vorzulegen und diesen dann umzusetzen. Anstelle der üblicherweise jährlichen Berichte der Stromnetz GmbH an die Senatsverwaltung für Inneres gibt es derzeit einen deutlich häufigeren Austausch.
Die Telekommunikationsanbieter sollen angehalten werden, im Falle eines Stromausfalls die Funkmasten länger in Betrieb zu halten, beispielsweise mit Notstrom. Dies ist eine wichtige Aufgabe, damit im Krisenfall weiterhin die Bevölkerung ihre Handys nutzen können, um sich Informationen zu beschaffen.
In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass es einen 100-prozentigen Schutz weder für die Infrastruktur des Landes noch für jeden Einzelnen geben kann. Statistisch ist in Berlin jeder Haushalt im Jahr ungefähr 8,4 Minuten von Stromausfall betroffen. Ein durchschnittlicher Stromausfall dauert 55 Minuten und hinterlässt in der Regel keine erheblichen Schäden. Dies bedeutet dann aber auch, dass die Mittel, die für den Bevölkerungsschutz eingesetzt werden in einem vernünftigen Verhältnis zu diesem Risiko stehen müssen.
Bevölkerungsschutz - Was kann jeder tun?
Daher ist es wichtig, dass jeder einzelne Einwohner sich auf den Fall der Fälle vorbereitet. Dazu ist es zunächst wichtig, sich zu informieren.
Auf den Seiten des Bezirksamt Treptow-Köpenick gibt es viele Hinweise zu Themen wie:
Allgemeine Informationen
Katastrophenschutz-Leuchttürme
Infos im Krisenfall
Vorbereitungen zu Hause
Krisenvorsorge für Unternehmen
Krisenkonzept Pflege
Schutz suchen in Krisenfällen
Extremwetterlagen
Stromausfall
Zu finden sind diese Informationen für Treptow-Köpenick unter Bevölkerungsschutz in Treptow-Köpenick - Berlin.de
Einige der Themen wurden in den Veranstaltungen angesprochen.
Katastrophenschutz-Leuchttürme sind Informationsstellen. Sie dienen nicht der Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Wasser, Nahrung, Kleidung usw. Es gibt derzeit in Treptow-Köpenick sieben Standorte. Wo diese sich befinden, finden Sie hier. Diese Standorte können aber auch lageangepasst im Schadensgebiet errichtet werden. Darüber hinaus wird es auch mobile Standorte von Feuerwehr und Polizei geben.